Kontakt zur internen Meldestelle
JKM consult GmbH
E-Mail:
hinweis@jkm-consult.de
Tel.:
+49 711 72606291
Anschrift:
JKM consult GmbH
Interne Meldestelle
Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin
Wir wollen wissen, wenn bei uns etwas nicht stimmt
Die JKM consult GmbH betreibt eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Über sie können Sie uns auf Rechtsverstöße und schwerwiegendes Fehlverhalten aufmerksam machen, vertraulich und ohne Nachteile für Sie. Sie müssen sich nicht sicher sein, es genügt ein begründeter Verdacht. Wer in gutem Glauben meldet und sich irrt, hat nichts zu befürchten.
Wer sich an uns wenden kann
Die Meldestelle steht allen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit uns zu tun haben:
– Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch ehemalige
– Bewerberinnen und Bewerber
– Kundinnen und Kunden
– Lieferanten, Dienstleister und deren Beschäftigte
– Freie Mitarbeitende und Subunternehmen.
Was Sie melden können
(1)
Straftaten und bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten.
(2)
Korruption, Bestechung, Betrug.
(3)
Verstöße gegen Wettbewerbs-, Vergabe- oder Steuerrecht.
(4)
Verletzungen des Datenschutzes oder der Informationssicherheit.
(5)
Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing.
(6)
Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitvorschriften.
(7)
Umweltrechtsverstöße.
(8)
Menschenrechtsverletzungen bei uns oder in unserer Lieferkette.
(9)
Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex.
Sie müssen sich nicht sicher sein. Es genügt, wenn Sie einen begründeten Verdacht haben. Wer in gutem Glauben meldet und sich irrt, hat nichts zu befürchten.
So erreichen Sie uns
(1)
Per E-Mail
hinweis@jkm-consult.de. Auf dieses Postfach haben ausschließlich die Meldestelle und ihre Vertretung Zugriff.
(2)
Per Telefon
+49 711 72606291. Außerhalb der Erreichbarkeitszeiten können Sie eine Nachricht hinterlassen.
(3)
Per Post
JKM consult GmbH, Interne Meldestelle, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin. Bitte vermerken Sie auf dem Umschlag: Vertraulich, nur persönlich zu öffnen.
(4)
Persönlich
Auf Wunsch treffen wir Sie persönlich oder sprechen per Video mit Ihnen. Bitten Sie einfach über einen der oben genannten Wege darum.
Wenn Sie anonym bleiben möchten
Eine Meldung per Post ohne Absenderangabe erreicht uns anonym. Wir bearbeiten anonyme Meldungen genauso sorgfältig wie alle anderen.
Bitte beachten Sie dabei: Ohne Kontaktdaten können wir keine Rückfragen stellen und Ihnen kein Ergebnis mitteilen. Beschreiben Sie den Sachverhalt deshalb so vollständig wie möglich.
E-Mail und Telefon sind nicht anonym: Ihre Adresse beziehungsweise Ihre Rufnummer ist für die Meldestelle sichtbar. Vertraulich behandeln wir Ihre Angaben in jedem Fall.
Was Ihre Meldung enthalten sollte
Je konkreter Ihre Angaben, desto eher können wir etwas ändern. Hilfreich sind:
- Was ist geschehen? Beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst sachlich.
- Was und wo hat es sich zugetragen? Zeitraum oder einzelne Termine.
- Wer ist beteiligt? Namen oder Funktionen, soweit Ihnen bekannt.
- Woher wissen Sie davon? Eigene Wahrnehmung, Unterlagen, Erzählungen Dritter.
- Belege, falls vorhanden: Dokumente, E-Mails, Fotos, Notizen.
- Ihre Erreichbarkeit, falls Sie Rückfragen zulassen möchten.
Fehlt Ihnen ein Punkt, melden Sie trotzdem. Auch unvollständige Hinweise gehen wir nach.
Was danach passiert
(1)
Innerhalb von sieben Tagen bestätigen wir Ihnen den Eingang – sofern Sie uns einen Kontaktweg genannt haben.
(2)
Wir prüfen den Sachverhalt und klären ihn auf. Falls nötig, kommen wir mit Rückfragen auf Sie zu.
(3)
Wir ergreifen die erforderlichen Maßnahmen.
(4)
Innerhalb von drei Monaten teilen wir Ihnen mit, was wir unternommen haben.
Vertraulichkeit und Ihr Schutz
Ihre Identität erfahren nur die Personen, die Ihre Meldung bearbeiten. Wir geben sie nicht weiter, außer wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Niemand darf Ihnen wegen einer Meldung Nachteile bereiten. Kündigung, Abmahnung, Versetzung, ausbleibende Beförderung oder Ausgrenzung als Reaktion auf einen Hinweis sind gesetzlich verboten. Sollten Sie dennoch Nachteile erleben, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.
Auch die Person, gegen die sich ein Hinweis richtet, ist geschützt: Bis zur Klärung gilt die Unschuldsvermutung..
Externe Meldestelle
Sie können sich jederzeit auch direkt an eine externe Meldestelle wenden, ohne uns vorher einzuschalten. Zuständig ist die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz. Für Sie ist das kostenfrei, und wir werden Sie daran nicht hindern.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns zuerst die Gelegenheit geben, das Problem zu lösen. Verpflichtet sind Sie dazu nicht.
Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Meldung. Die Dokumentation löschen wir drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Datenschutzerklärung: